Im Rahmen der regelmäßigen offenen Treffen der Initiative Grundeinkommen Berlin (Ini-BGE Berlin), eine Regionalinitiative des Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de, wurde sich am Montag, 30.07.2018, in Berlin dem Gesprächsthema:
„Was könnten Fragen an Parteien, die für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sind, bezogen auf die konkrete Ausgestaltung und Einführung des BGE sein?“
in Form eines Brainstormings gewidmet.
Dabei wurden folgende Fragen zusammengetragen, welche grob in ‚BGE der Partei‘ und ‚Allgemeines zur Partei‘ eingeteilt werden können:
-> BGE der Partei:
– 1) Ist die Partei unabhängig vom Zeitpunkt einer Einführung grundsätzlich erst einmal für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) gemäß den 4 Kriterien des Netzwerk Grundeinkommen:
„Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll
– die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
– einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
– ohne Bedürftigkeitsprüfung und
– ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.“
www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/idee/ ?
– 2) Steht das BGE in der Satzung der Partei und/oder im Parteiprogramm? Oder gibt es einen bundesweiten Mitgliederbeschluss zum BGE? (Hier ist ein sinngemäßes BGE und nicht der genaue Wortlaut der 4 BGE-Kriterien gemeint.)
– 3) Soll das BGE (dauerhaft) ein Bürgerrecht oder ein Menschenrecht sein? Oder nur einfache Gesetzgebung, welche ggf. nur kurzfristig und vorübergehend wäre?
– 4) Aus welchen Beweggründen ist die Partei für die Einführung des BGE?
– 5) Was hat das BGE mit dem Hauptanliegen der Partei zu tun?
– 6) Was sieht die Partei als das oder die wichtigsten Ziele des BGE an?
– 7) Wie würde die Partei ihr BGE-Modell (beinhaltet mehr als nur das BGE-Finanzierungsmodell) politisch einordnen und beschreiben (z.B. neutral, sozialistisch, emanzipatorisch, humanistisch-linksliberal, neoliberal, progressiv, nationalistisch, …)?
– 8) Hat sich die Partei auf ein bestimmtes BGE-Modell und/oder BGE-Finanzierungsmodell festgelegt bzw. favorisiert Eines? Oder wie sieht ihr Eigenes aus?
(Eine Übersicht von möglichen Grundeinkommensmodellen findet sich auf der Webseite des Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/modelle/ )
– 9) Da die Existenz sichernden und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichenden Grundbedürfnisse bei den Menschen nicht deckungsgleich sind, würde sich die Höhe des BGE (welche für alle gleich wäre) am kleinsten gemeinsamen Nenner, kleinster Inanspruchnahme, größter Inanspruchnahme oder größten gemeinsamen Nenner von Grundbedürfnissen richten?
Beispiel: mögliche Grundbedürfnisse A, B, C und D welche alle gleichen Wert 400 EUR haben bei
Person I: A+B+C = Wert 1200 EUR,
Person II: A+D = Wert 800 EUR,
Person III: A+B = Wert 800 EUR,
womit sich kleinster gemeinsamer Nenner A=400 EUR, kleinste Inanspruchnahme 800 EUR, größte Inanspruchnahme 1200 EUR oder größter gemeinsamer Nenner A+B+C+D=1600 EUR ergibt.
– 10) Anhand welcher konkreter Kriterien z.B. Pfändungsfreigrenze, (absolute oder relative) Armutsgrenze, Bruttosozialprodukt oder Bruttoinlandsprodukt, Inflation, diverse Preisindizes, o.a. würde die Höhe des BGE einerseits ermittelt und andererseits fortlaufend aktualisiert werden?
– 11) Hat sich die Partei auf eine Höhe eines BGE festgelegt oder einen geldlichen bestimmten Rahmen? Wie hoch wäre das BGE nach heutigem Stand? (Was wäre ggf. kostenlos zusätzlich mit enthalten z.B. ÖPNV?)
– 12) Hat sich die Partei auf ein BGE für alle Bürger oder nur für bestimmte Gruppen festgelegt? Z.B. (für oder nicht für) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, ausländische Personen mit Wohnsitz in Deutschland, ausländische Personen mit vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland, Touristen in Deutschland (für den entsprechenden Aufenthaltszeitraum so dass das BGE entsprechend taggenau ermittelt werden würde), Kinder, Straftäter, …?
– 13) Werden Differenzierungen bzgl. des BGE bei bestimmten Gruppen vorgenommen und warum? Z.B. bei Kinder?
– 14) Das BGE unmittelbar auch für ein Kind oder nur im Rahmen der BGE-Wertermittlung eines Erwachsenen?
– 15) Soll vor der Einführung des BGE die gesamte Bevölkerung bezüglich BGE und deren Einführung befragt werden (unabhängig davon, dass bundesweite Volksentscheide derzeit nicht möglich sind)?
– 16) Was hält die Partei von einer Enquete-Kommission zum Thema BGE?
– 17) Wenn die Partei im nächsten Bundestag die entsprechend nötige Mehrheit hätte, wann (grober Zeitrahmen/-horizont) würde das BGE eingeführt werden?
– 18) Wie soll das BGE eingeführt werden z.B.:
a) ab einem bestimmten Tag sofort für Alle,
b) schrittweise (z.B. der Höhe nach 100 EUR, 200 EUR, …),
c) teilweise (z.B. bestimmte Gruppen Rentner, Kinder, Studenten, Alleinerziehende, …),
d) erst testen z.B. lokal begrenzt (Gemeinde, Stadt, kleines Land), zeitlich begrenzt (1 Jahr Mein Grundeinkommen e.V., 5 Jahre), nach Jahrgang, nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens, nach Zufall, etc.,
e) …?
– 19) Welche ersten Schritte würde die Partei derzeit in Richtung BGE vorschlagen (z.B. Abschaffung Hartz-IV-Sanktionen, Kinder-BGE, Euro-Dividende, …)?
– 20) Welche der genannten 4 BGE-Kriterien hätten Vorrang?
– 21) An welche anderen Parteien würde die Partei herantreten, um mit ihr in einer etwaigen Koalition BGE-Einführungsschritte durchzusetzen?
– 22) Würde die Partei nur bezogen auf das Thema BGE ggf. mit anderen Parteien zur Einführung eines BGE (zumindest als Bürger- oder Menschenrecht ohne weitere konkretisierende Modelldetails) zusammenarbeiten? Und wenn nein, mit wem nicht und warum nicht?
– 23) Wäre die Partei bereit, das reine BGE mit seinen bloßen 4 Kriterien des Netzwerk Grundeinkommens (als Bürger- oder Menschenrecht) einzuführen (z.B. parlamentarisch dafür abzustimmen) ohne daran weitere eigene parteipolitische Forderungen/Bedingungen (z.B. bzgl. der eigenen BGE-Modelldetails) zu stellen/knüpfen?
– 24) Setzt sich die Partei dafür ein, das BGE nicht nur in Deutschland (ins Grundgesetz) sondern auch in Europa (EU-Grundrechtecharta) oder ggf. weltweit einzuführen?
– 25) Sollte das BGE national oder international eingeführt werden und warum?
– 26) Welche Ideen hat die Partei – als Kleinpartei – dazu beizutragen, die gesellschaftliche Stimmung in Richtung BGE zu verändern? Was wäre die Hauptidee ihrer BGE-Kampagne?
– 27) Welche Besonderheit des BGE würde die Partei in ihrer Wahlkampagne besonders hervorheben (z.B. Recht auf Faulheit, Abschaffung der Armut, Impuls für Aktivitäten, …)?
– 28) Welche Auswirkungen sieht die Partei auf Transport und Verkehr (Pendelverkehr), Klimawandel, etc. durch die Einführung eines BGE?
– 29) Was passiert nach Ansicht der Partei mit der Gesellschaft sobald das BGE eingeführt wird?
– 30) Was passiert mit den jetzigen Sozialleistungen?
-> Allgemeines zur Partei:
– 31) Wieviele Landesverbände hat die Partei?
– 32) Hat die Partei einen Landesverband, Bundesverband und/oder Bundesgeschäftsstelle in Berlin?
– 33) Seit wann gibt es die Partei und deren Landesverband Berlin?
– 34) Wieviele Mitglieder hat die Partei ungefähr insgesamt und im Landesverband Berlin?
– 35) Woher kommt der Partei-Name? Grund, Bedeutung?
– 36) In welchem politischen Spektrum/Richtung sieht sich die Partei mit welchen Kernforderungen?
– 37) Ist eine Mehrparteienmitgliedschaft zulässig?
– 38) Wenn man Interesse an der Partei und/oder deren BGE hat, wohin kann man sich wenden (z.B. Webseite und Facebook-Seite des Landesverband Berlins und/oder Bundesverbands)?
– 39) Gibt es innerhalb der Partei eine Arbeitsgruppe zum BGE? Gibt es diesbezügliche Mitglieder auch in Berlin?
– 40) Hätte die Partei Interesse an einer Grundeinkommen(BGE)-Parteien-Forum/Konferenz mit den Parteien, die für das BGE sind? In Berlin? Mit welcher Einschränkung bzgl. anderer teilnehmender Parteien?
Wer weitere Fragen dazu beitragen möchte, ist dazu eingeladen, diese über die Kommentarfunktion bzgl. diesen Beitrags auf der Webseite www.grundeinkommen-berlin.de und/oder Facebook-Seite www.facebook.com/InitiativeGrundeinkommenBerlin/ der Initiative Grundeinkommen Berlin zu ergänzen.
Der Hintergrund für dieses Gesprächsthema ist die von der Initiative Grundeinkommen Berlin für 2019 organisierte Gesprächsreihe „Parteien, die für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sind, stellen ihr BGE und sich vor“ (BGE-Parteien-Gesprächsreihe 2019) www.grundeinkommenberlin.wordpress.com/infos/ bzw. www.facebook.com/events/585804855188381/ so dass sich die teilnehmenden Parteien einerseits auf die Fragen vorbereiten und andererseits aufgrund der kurzen Gesprächsstunde diese ggf. nachbereiten können, als auch wenn gewünscht andere Parteien, die nicht an der Gesprächsreihe teilnehmen können, ebenfalls ihre Antworten geben und sich über die Fragen Gedanken machen können. Dabei geht es in erster Linie darum, erstmal nur eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Antworten gibt es schon, bei welchen Fragen hat die Partei zwar schon angefangen sich Gedanken zu machen ohne schon zu einem Ergebnis gekommen zu sein, und welche Fragen hat sich die Partei vielleicht noch gar nicht gestellt. Es geht nicht darum, dass die Parteien schon alle Antworten auf alle Fragen zu ihrem jeweiligen Veranstaltungstermin in 2019 haben müssen.
Als Fazit bleibt also:
Es gibt mittlerweile sehr viele (Klein)Parteien, die zwar für das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) sind, von denen aber auch Antworten zur konkreten Ausgestaltung und Einführung des BGE erwartet werden, auch wenn dies ein so umfassendes gesellschaftspolitisches Thema ist, dass eine Partei alleine diese Aufgabe gar nicht bewältigen wird können. Zumal das BGE als Bürger- oder Menschenrecht grundsätzlich parteiübergreifend anwendbar ist.
Initiative Grundeinkommen Berlin
www.grundeinkommen-berlin.de
www.facebook.com/InitiativeGrundeinkommenBerlin/
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‚Bedingungsloses Grundeinkommen‘ im Sinne der Definition des Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/idee/ mit den 4 Kriterien:
„Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt. Es soll
– die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
– einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
– ohne Bedürftigkeitsprüfung und
– ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.“
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