BDKJ beschließt umfangreiches Dokument zum BGE

Beschluss der Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) Hauptversammlung 5. Mai 2023:
„Ein zentraler Baustein hierfür ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), das in engem Zusammenhang mit unseren Grundwerten steht.“
Vollständiger Beschluss wo auch zukünftige diesbezügliche Aktivitäten des BDKJ beschrieben werden, siehe www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/bdkj/gremien/hauptversammlung/hv2023/Beschluss_Die_Wuerde_des_Menschen_ist_bedingungslos.pdf

Vormals war der BDKJ (welcher bereits seit vielen Jahren Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen ist) in seinem Grundeinkommensmodell von 2003 lediglich für ein Grundeinkommen mit Minimalausstattung von 800 EUR/Monat und 500 h/Jahr Pflicht zu gesellschaftlich notwendiger Arbeit:
„Ihren Anspruch auf den Erhalt des Grundeinkommens müssen Personen zwischen 18 und 64 Jahren durch mindesten 500 Stunden pro Jahr in einem der vier zentralen Bereiche gesellschaftlich notwendiger Arbeit nachweisen. Diese zentralen Bereiche gesellschaftlich notwendiger Arbeit sind: Familienarbeit, Bildung, Erwerbsarbeit und ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement.“
https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/bilder/pdfs/Jugendpolitik/Argumentationshilfe%5B1%5D.pdf und https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/bilder/pdfs/Jugendpolitik/Broschuere_Solidaritaet.pdf

Bild von https://www.facebook.com/bdkj.bund/posts/pfbid0s6uPZSdM2dorbzCxfHX84eUkpZcC8u5APj2vTUysNc6iBXWEoRpp9Xo65XopQCnfl

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